Bitte beachten:
Für alle Selbstzahlerleistungen muss ein 2G+ Nachweis erbracht werden.
Mit Heilmittelverordnung (Rezept) muss kein Nachweis erbracht werden.
Praxis für physikalische Therapie
Bitte beachten:
Für alle Selbstzahlerleistungen muss ein 2G+ Nachweis erbracht werden.
Mit Heilmittelverordnung (Rezept) muss kein Nachweis erbracht werden.
Bitte beachten:
Bei allen Behandlungen ohne Heilmittelverordnung (Rezept) ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von >35 ein 3-G-Nachweis erforderlich.